MDK-Transparenzbericht

 

Die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet und die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht. So sieht es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist vor. Pflegebedürftige und Angehörige können sich mit Hilfe von Noten auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen informieren. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) war am 01.10.2009 zu einer unangemeldeten Qualitätsprüfung in unserem Haus. Wir haben mit der Gesamtnote 1,2 abgeschlossen. Unsere Bewohner haben uns bei einer Bewohnerbefragung mit der Note 1,0 bewertet.

 

Hier gelangen Sie zur MDK-Qualitätsprüfung: http://www.mdk.de/1328.htm

 

Hier gelangen Sie zum Ergebnis: www.aok-pflegeheimnavigator.de/index.php